Was unterscheidet die Forschungszulage von anderen Förderprogrammen? Das Forschungszulagengesetz (FZLG) bietet eine einzigartige Möglichkeit der öffentlichen Förderung. Während bei den meisten Programmen der Anfangszeitpunkt des Projekts kritisch ist, erlaubt das FZLG die rückwirkende Antragstellung. Das bedeutet, dass Unternehmen, selbst wenn sie bereits mit einem Projekt begonnen haben, eine Forschungsförderung beantragen können – sogar für Aktivitäten, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Ein weiterer bemerkenswerter Vorteil der Forschungszulage ist, dass der erhaltene Zuschuss steuerfrei ist. Dies hebt die Förderung deutlich von anderen Fördermitteln ab. Der notwendige Aufwand für die Antragstellung steht in einem exzellenten Verhältnis zum potenziellen Ertrag. Daher ist das Forschungszulagengesetz eine besonders attraktive Möglichkeit der Bundesförderung für F&E in Deutschland.