Sind generell alle innovativen Entwicklungsleistungen bei der Forschungszulage förderbar? Nein. Gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZLG) sind nur zwei spezifische Kostenarten förderfähig. Erstens sind dies die Arbeitsleistungen. Mitarbeiter, die fest angestellt sind und in deinem F&E-Projekt tätig sind, erhalten eine Forschungsquote von 25 % des Arbeitgeber-Bruttogehaltes. Die zweite förderfähige Kostenart sind externe Forschungsdienstleistungen. Solltest du externe Unterstützung, beispielsweise von einem Freelancer oder einer Agentur, für dein Software-Projekt nutzen, erhältst du ebenfalls einen Forschungszuschuss – in diesem Fall 15 %. Eine zusätzliche Anforderung hierbei ist, dass der externe Dienstleister innerhalb der EU ansässig sein muss. Dienstleistungen von außerhalb der EU, wie den USA, Ukraine, Indien oder Nigeria, sind leider nicht förderfähig.