Ist die Förderung von Forschung und Entwicklung aus dem Forschungszulagengesetz auf einzelne Branchen eingeschränkt? Die Antwort ist klar: Nein. Das Forschungszulagengesetz (FZLG) gilt branchenübergreifend für jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Alter oder Größe. Von Einzelhandel über Maschinenbau bis hin zu Softwareentwicklern und IT-Unternehmen – wenn du Forschung und Entwicklung nach der Definition dieses Gesetzes betreibst, kannst du von der Förderung profitieren. Egal, ob du ein Produkt herstellst oder einen Service anbietest, die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Forschungszulagengesetz steht dir offen, solange dein Unternehmen in Deutschland ansässig ist.