Was ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten? Und warum können diese Unternehmen keinen Antrag auf Forschungszulage gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZLG) stellen? Auf EU-Ebene existiert eine Regelung, die das Subventionieren von kriselnden Unternehmen verhindern will. Es soll vermieden werden, dass Staaten aus politischen Gründen Unterstützung an Unternehmen leisten, die nicht lebensfähig sind. Daher besagt diese Regel: Unternehmen, die in der Insolvenz oder kurz davor stehen, dürfen nicht subventioniert werden. Bei einem Antrag auf öffentliche Förderung durch das Forschungszulagengesetz muss hierbei auch die EU-Kommission oder Brüssel konsultiert werden. Ein Unternehmen gilt dann als in Schwierigkeiten, wenn mehr als 50 % seines Stammkapitals verbraucht sind, wie beispielsweise bei einer GmbH, bei der 25.000 € Stammkapital halb aufgebraucht ist. Trotzdem gibt es spezielle Fälle, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts. Für eine genaue Klärung empfehlen wir, uns direkt zu kontaktieren.