Können auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, eine Bundesförderung aus dem Forschungszulagengesetz erhalten? Selbstverständlich. Jedes Unternehmen, das in der Bundesrepublik Forschung und Entwicklung durchführt, egal ob es Teil eines japanischen, chinesischen oder philippinischen Konzerns ist, ist förderberechtigt. Wichtig ist nur, dass du in Deutschland beim Finanzamt gemeldet bist und über eine gültige Steuernummer verfügst. Deine Identifikation über Elster ist ebenfalls erforderlich. Diese Regelungen sind gesetzlich festgelegt und garantieren, dass niemand aufgrund seiner internationalen Verbindungen benachteiligt wird. Demnach können auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland problemlos gefördert werden.